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Die Städte Aachen und Münster machten es vor

Sie gehören zu den sieben Initiativstädten der bundesweiten Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“. Das war im Somme 2021 – seitdem ist die Initiative beachtlich gewachsen. Insgesamt 110 Städte listet die neu gelaunchte Website www.lebenswerte-staedte.de Ende März 2022. Und aus aus unseren Gesprächen mit unseren Mitgliedskommunen wissen wir, dass sich weitere Städte aus unserem Netzwerk anschließen möchten.

Die Initiative macht sich dafür stark, dass Kommunen bei der Entscheidung über die vor Ort anzuordnende Höchstgeschwindigkeit mehr Freiheit erhalten. Gegenwärtig regelt §45 der Straßenverkehrsordnung, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen beziehungsweise vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann. Dabei werden andere positiven Auswirkungen einer Anordnung von Tempo 30 nicht berücksichtigt, etwa sauberere Luft, Lärmminderung und die allgemeine Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Deshalb wird im Rahmen der Initiative auch eine Überarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen gefordert.

 

Quelle: Zukunftsnetz Mobilität NRW

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